AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Herrenhaus Stockelsdorf 1761 Event GmbH
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die die Erbringung von Cateringleistungen (Herstellung und Lieferung von Speisen und Getränken, Bereitstellung von Personal) sowie die Gebrauchsüberlassung von Konferenz-, Bankett- und Veranstaltungsräumen und von Veranstaltungsequipment durch die Herrenhaus Stockelsdorf 1761 GmbH (nachfolgend: das Herrenhaus Stockelsdorf) zum Gegenstand haben.
Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners (nachfolgend: der Kunde) werden nur dann und nur insoweit Vertragsbestandteil, wenn das Herrenhaus Stockelsdorf ausdrücklich zugestimmt hat.
Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen haben grundsätzlich Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag oder eine schriftliche Bestätigung vom Herrenhaus Stockelsdorf maßgebend.
Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss abzugeben sind, wie zum Beispiel Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Rücktrittserklärungen oder Minderung, müssen schriftlich (z.B. per E-Mail, Telefax, Brief) erfolgen.
Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne derartige Klarstellung geltend daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie nicht durch diese Geschäftsbedingungen unmittelbar abgeändert oder ausgeschlossen werden.
2. Angebot und Vertragsschluss
Sämtliche Angebote vom Herrenhaus Stockelsdorf sind stets unverbindlich und freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten. Zu einem wirksamen Vertragsschluss bedarf es neben dem Auftrag durch den Kunden auch immer einer gesonderten Auftragsbestätigung durch das Herrenhaus Stockelsdorf, wobei diese auch konkludent durch die Leistungserbringung erfolgen kann.
Die Einholung von für die Leistungserbringung durch das Herrenhaus Stockelsdorf gegebenenfalls erforderlichen behördlichen oder privatrechtlichen Genehmigungen und Konzessionen obliegt grundsätzlich dem Kunden und ist nicht Bestandteil der durch das Herrenhaus Stockelsdorf zu erbringenden Leistungen.
Das Herrenhaus Stockelsdorf ist berechtigt, die Ausführung des Auftrages an Subunternehmer zu übertragen.
Angebote, Konzepte, Planungen und Beschreibungen von Veranstaltungen jeder Art verbleiben mit allen Rechten im Eigentum vom Herrenhaus Stockelsdorf, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurde. Dem Kunden ist es untersagt, das geistige Eigentum vom Herrenhaus Stockelsdorf außerhalb von dessen eigener Veranstaltung zu nutzen, zu vervielfältigen, zu verbreiten oder an Dritte weiterzugeben sowie Änderungen hieran vorzunehmen.
Soweit an das Herrenhaus Stockelsdorf durch den Kunden Unterlagen oder Materialien zur Vorbereitung oder Durchführung von Veranstaltungen übergeben werden, übernimmt der Kunde die alleinige Haftung dafür, dass durch die auf beziehungsweise mit der Grundlage dieser Unterlagen und Materialien durch das Herrenhaus Stockelsdorf erbrachten Leistungen Rechte Dritter nicht verletzt werden. Seitens des Herrenhaus Stockelsdorf besteht keine Verpflichtung zur Prüfung eventuell der Nutzung entgegenstehender Rechte Dritter. Der Kunde hat das Herrenhaus Stockelsdorf von sämtlichen Schadensersatzansprüchen sowie hierdurch entstehender notwendiger Auslagen freizustellen, soweit dem Herrenhaus Stockelsdorf weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit angelastet werden kann.
3. Preise und Zahlung
Bei sämtlichen durch das Herrenhaus Stockelsdorf genannten Preisen beziehungsweise Preisangaben handelt es sich stets, auch soweit eine ausdrückliche Währungsangabe fehlt, um EURO, soweit zwischen den Parteien nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
Vereinbarten Nettopreisen im Geschäftsverkehr ist die jeweils gültige Mehrwertsteuer hinzuzurechnen. Vereinbarte Bruttopreise für den Privatverkehr enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer.
Die in Angeboten genannten Preise und Preisangaben gelten grundsätzlich nur bei einer vollständigen Beauftragung des angebotenen Leistungsumfanges durch den Kunden.
Dem Kunden steht das Recht zu, bis spätestens 10 Tage vor der geplanten Veranstaltung die finale Gästezahl mitzuteilen. Sollte die gemeldete Anzahl der Gäste um bis zu 10% von der vertraglich vereinbarten Gästezahl nach oben oder nach unten abweichen, werden die vertraglich vereinbarten Preise entsprechend der neuen Personenzahl angepasst, ohne dass es einer weiteren gesonderten Auftragsbestätigung durch das Herrenhaus Stockelsdorf bedarf. Sollte die gemeldete Gästezahl von der vertraglich vereinbarten Gästezahl um mehr als 10% nach unten abweichen, bleibt es dem Herrenhaus Stockelsdorf belassen, insoweit Aufwendungsersatz nach § 9 dieser AGB vom Kunden zu verlangen. Sollte die gemeldete Gästezahl von der vertraglich vereinbarten Gästezahl um mehr als 10% nach oben abweichen, bedarf es einer gesonderten Auftragsbestätigung durch das Herrenhaus Stockelsdorf.
Die in den Angeboten genannten Preise und Preisangaben sind die derzeitigen Listenpreise und basieren auf den dann gültigen preisrelevanten Herstellungs- und Beschaffungskosten, wie zum Beispiel die Einkaufspreise für die bei der Veranstaltung benötigten Lebensmittel oder Getränke, die Preise für anzumietende Räume oder anzumietendes Equipment, die Löhne für benötigtes Personal oder externe Dienstleister. Für den Fall, dass zwischen Vertragsschluss bis zum Zeitpunkt der Leistungserbringung mehr als vier Monate liegen und dass die preisrelevanten Herstellungs- und Beschaffungskosten um mehr als 5% steigen oder fallen sollten, hat das Herrenhaus Stockelsdorf das Recht, vom Kunden eine angemessene Anpassung der vertraglich vereinbarten Preise zu verlangen. Es besteht Einigkeit, dass diese Preisänderung nur zur Beibehaltung der bei Vertragsschluss kalkulierten Marge dient. Bei Preiserhöhungen hat das Herrenhaus Stockelsdorf das Recht, die Preise zu erhöhen, bei Preissenkungen die Pflicht, die Preise zu senken. Der Kunde hat das Recht, eine nachvollziehbare Darlegung der konkreten Änderungen der preisrelevanten Herstellungs- und Beschaffungskosten vom Herrenhaus Stockelsdorf zu verlangen. Dem Kunden steht das Recht zu, nachzuweisen, dass sich die preisrelevanten Herstellungs- und Beschaffungskosten nicht in dem Maße erhöht haben, wobei jedoch ausschließlich die Preise der Lieferanten und Dienstleister vom Herrenhaus Stockelsdorf ausschlaggebend sind und nicht die Preise, die bei irgendeinem anderen Lieferanten im Einzelfall erreichbar gewesen wären. Erhöht sich der Preis nach dieser Regelung um mehr als 20% hat der Kunde ein Sonderkündigungsrecht, welches er unverzüglich schriftlich auszuüben hat.
Das Herrenhaus Stockelsdorf ist berechtigt, eine Anzahlung in Höhe von insgesamt 80% des vertraglich vereinbarten Entgeltes zu verlangen. Davon sind 20% sofort nach Auftragserteilung durch den Kunden zu zahlen und weitere 60% sind spätestens 10 Tage vor dem Veranstaltungsdatum an das Herrenhaus Stockelsdorf zu entrichten. Der Kunde erhält über die zu leistenden Vorauszahlungen jeweils eine Vorkasse-Rechnung. Bei Nichtzahlung der Anzahlungen behält sich das Herrenhaus Stockelsdorf vor, die vereinbarte Leistung nicht zu erbringen. Der Kunde ist bei Nichterbringung der Leistung aus diesem Grunde nicht von der Zahlungspflicht entbunden.
Zusätzliche Leistungen aller Art, die nicht Gegenstand des eigentlichen Auftrages geworden sind, werden durch das Herrenhaus Stockelsdorf nach den zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Listenpreisen abgerechnet. Als zusätzliche Leistungen gelten insbesondere im Angebot nicht enthaltene Mehrmengen sowie Mehraufwendungen, die auf Verlangen des Kunden ausgeführt werden oder die bedingt sind durch unrichtige Angaben des Kunden oder in dessen Verantwortungsbereich handelnder Dritter, unverschuldete Transportverzögerungen, nicht termin- oder fachgerechte Vorleistungen des Kunden oder sonstiger Dritter, soweit diese nicht Erfüllungsgehilfen vom Herrenhaus Stockelsdorf sind.
Zahlungen können nur in den Geschäftsräumen des Herrenhaus Stockelsdorf oder durch Überweisung auf ein angegebenes Bankkonto des Herrenhaus Stockelsdorf erfolgen. Technisches Personal, Fahrer und Service-Mitarbeiter im Außendienst sind nicht zum Inkasso berechtigt.
Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden, soweit es nicht aus demselben Vertragsverhältnis beruht, sowie die Aufrechnung mit bestrittenen oder nicht rechtskräftig festgestellten Forderungen ist ausgeschlossen. Das Herrenhaus Stockelsdorf ist berechtigt, die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts durch Sicherheitsleistung – auch durch Bürgschaft – abzuwenden. Die Abtretung von Ansprüchen gegen das Herrenhaus Stockelsdorf ist nur mit dessen schriftlicher Zustimmung möglich.
4. Leistung und Leistungstermine
Das Herrenhaus Stockelsdorf kann die von ihm angebotene Ware, soweit diese saisonal bedingten Verfügbarkeits- und Qualitätsschwankungen unterliegt (z.B. Obst und Gemüse), durch gleichwertige Waren ohne Preisänderung ersetzen. Einer Ankündigung gegenüber dem Kunden bedarf die Ersetzung nur, wenn es sich um eine nicht unerhebliche Änderung im Vergleich zur ursprünglichen Bestellung handelt, was insbesondere dann der Fall ist, wenn eine Ersetzung durch eine gleichwertige Ware nicht möglich ist.
Der Kunde ist nicht berechtigt, zu einer Veranstaltung eigene Speisen oder Speisen Dritter mitzubringen. Getränke in geschlossenen Gebinden darf der Kunde zu einer Veranstaltung nur dann mitbringen, wenn dies zuvor mit dem Herrenhaus Stockelsdorf vereinbart wurde.
Gehört zum Leistungsumfang vom Herrenhaus Stockelsdorf ein Buffet oder Ähnliches, entscheiden allein die Mitarbeiter des Herrenhaus Stockelsdorf oder deren Erfüllungsgehilfen vor Ort, wie lange das Buffet aufgebaut bleibt beziehungsweise wann es wegen drohender mikrobiologischer Veränderungen der angebotenen Speisen abgebaut werden muss. Sollte ein Teil der angebotenen Speisen nicht verbraucht werden, hat der Kunde keinen Anspruch auf Mitnahme der übrig gebliebenen Speisen.
Die Leistungs- und Liefertermine werden vertraglich festgelegt. Sämtliche Terminangaben in Angeboten und Aufträgen vom Herrenhaus Stockelsdorf sind stets nur Näherungswerte, soweit diese nicht durch eine gesonderte schriftliche Vereinbarung als Fixtermine festgestellt werden.
Sollte ein vereinbarter Leistungs- beziehungsweise Lieferungstermin durch das Herrenhaus Stockelsdorf nicht eingehalten werden, so hat der Kunde eine angemessene Nachfrist zu setzen.
Verzögerungen durch den Eintritt unvorhergesehener, außergewöhnlicher Umstände, wie zum Beispiel aufgrund höherer Gewalt, Betriebsstörungen durch Streik oder Aussperrung im Geschäftsbetrieb vom Herrenhaus Stockelsdorf oder eines seiner Subunternehmer, behördliche Eingriffe, sowie verkehrsbedingte Verzögerungen bei der Anlieferung führen zu einer entsprechenden Verlängerung der Lieferungs- und Ausführungsfristen. Sollte eine Vertragserfüllung aus diesen Gründen unmöglich werden, haben beide Parteien das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Für den Fall des Rücktritts ist das Herrenhaus Stockelsdorf berechtigt, die bis zu diesem Zeitpunkt bereits erbrachten Leistungen und Auslagen gegenüber dem Auftraggeber abzurechnen.
5. Gefahrtragung, Abnahme/Übergabe
Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung von gelieferten Speisen und Getränken geht mit der Übergabe auf den Kunden über.
Beim Versendungskauf geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der gelieferten Speisen und Getränke bereits mit der Auslieferung an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt über.
Versendet das Herrenhaus Stockelsdorf Speisen oder Getränke oder Veranstaltungsequipment mittels eigener Fahrzeuge an den Kunden, so geht die Gefahr mit dem Zeitpunkt der Ankunft am Bestimmungsort des Kunden auf diesen über.
Soweit in den Fällen der Lieferung der vom Herrenhaus Stockelsdorf hergestellten Speisen eine Abnahme vorausgesetzt ist, ist der Zeitpunkt der Annahme für den Gefahrübergang auf den Kunden maßgebend.
Die Abnahme beziehungsweise Übergabe der Leistung vom Herrenhaus Stockelsdorf hat regelmäßig nach Lieferung beziehungsweise Bereitstellung der Waren und Leistungen am vereinbarten Ort zu erfolgen. Der Kunde ist insoweit verpflichtet, zu diesem Zeitpunkt vor Ort einen entsprechend bevollmächtigten Vertreter abzustellen. Ist ein Bevollmächtigter des Kunden zum Zeitpunkt der Anlieferung nicht anwesend, gilt spätestens der Zeitpunkt der auftragsgemäßen Nutzung als Abnahme.
6. Gewährleistung und Haftung für Mängel
Das Herrenhaus Stockelsdorf hat nach Schluss der Veranstaltung das Recht, alle bereitgestellten, nicht verzehrten Speisen mitzunehmen und fachgerecht zu entsorgen. Zurückbehaltungsrechte hinsichtlich der Speisen stehen dem Kunden nicht zu. Überlässt das Herrenhaus Stockelsdorf dem Kunden auf dessen Wunsch Speisen nach Schluss der Veranstaltung, übernimmt das Herrenhaus Stockelsdorf für die Qualität und Beschaffenheit dieser Speisen nach Schluss der Veranstaltung keine weitere Gewähr. Der Verzehr dieser Speisen durch den Kunden oder Dritte erfolgt daher auf eigene Gefahr. Hierauf wird das Herrenhaus Stockelsdorf den Kunden bei Überlassung der Speisen hinweisen. Übernimmt der Kunde die Speisen nach entsprechenden Hinweis vom Herrenhaus Stockelsdorf, ist die Haftung des Herrenhaus Stockelsdorf für alle aus dem Verzehr dieser Speisen resultierenden Schäden durch Individualvereinbarung – außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit – ausgeschlossen. Bei Veranstaltungen, die sich über mehrere Tage erstrecken, gilt das Vorgesagte mit der Maßgabe, dass täglich nach Veranstaltungsende ein Schluss der Veranstaltung anzunehmen ist.
Nicht verzehrte Speisen, die vom Herrenhaus Stockelsdorf als Reserve am Veranstaltungsort vorgehalten wurden, um einen möglichen Mehrbedarf der vereinbarten Anzahl an Personen zu decken, werden dem Kunden nach Schluss der Veranstaltung in keinem Fall überlassen, auch nicht auf Wunsch. Diese unverbrauchten Reservespeisen bleiben stets im Eigentum vom Herrenhaus Stockelsdorf. Der Kunde hat keine Herausgabe- oder Zurückbehaltungsrechte bezüglich dieser unverbrauchten Reservespeisen.
Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Kunden in den Veranstaltungsräumen. Das Herrenhaus Stockelsdorf übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, auch nicht für Vermögensschäden, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den brandschutztechnischen Anforderungen zu entsprechen. Wegen möglicher Beschädigungen sind die Aufstellung und Anbringung nur nach vorheriger Absprache mit dem Herrenhaus Stockelsdorf erlaubt.
Sofern der Kunde Unternehmer ist, haftet er für alle Schäden an Gebäuden und Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer beziehungsweise -besucher, Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht wurden.
Soweit die Veranstaltung in Räumlichkeiten des Kunden oder in vom Kunden angemieteten Räumlichkeiten stattfindet, ist allein der Kunde verpflichtet, Vorsorgemaßnahmen vor veranstaltungsbedingten Abnutzungserscheinungen sowie zur Vermeidung von Schäden am Gebäude und Einrichtungsgegenständen (z.B. durch Abdeckplanen) zu treffen. Bei besonders empfindlichen Interieur hat der Kunde darauf hinzuweisen und gegebenenfalls das Interieur auf Verlangen vom Herrenhaus Stockelsdorf zu entfernen oder gesondert zu schützen.
Für die Rechte des Kunden bei Sach- und Rechtsmängeln gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit in diesen AGB nichts anderes bestimmt ist.
Grundlage der Mängelhaftung ist die über die Beschaffenheit der Ware getroffene Vereinbarung. Soweit eine Beschaffenheit nicht vereinbart wurde, ist nach der gesetzlichen Regelung zu beurteilen, ob ein Mangel vorliegt.
Zumutbare Abweichungen in Aussehen, Größe, Konsistenz, Geschmack oder in der Zusammensetzung von zubereiteten Speisen gelten grundsätzlich nicht als Mangel, soweit diese vom Herrenhaus Stockelsdorf im Rahmen der Auftragserteilung nicht ausdrücklich als zugesicherte Eigenschaften bestätigt wurden.
Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferte Ware sofort nach Ablieferung zu untersuchen und Beanstandungen jeglicher Art, sei es wegen Sach- oder Qualitätsmängeln, Abweichungen im Lieferumfang oder Falschlieferungen unverzüglich zu erklären. Mängel, die verspätet gerügt wurden, werden vom Herrenhaus Stockelsdorf nicht berücksichtigt und sind von der Haftung ausgeschlossen.
Das Vorliegen eines als solchen festgestellten und durch wirksame Mängelrüge mitgeteilten Mangels begründet zunächst das Recht des Kunden nach seiner Wahl Nachbesserung oder Lieferung einer mangelfreien Sache zu verlangen.
In dringenden Fällen, zum Beispiel bei Gefährdung der Betriebssicherheit oder zur Abwehr unverhältnismäßiger Schäden, hat der Kunde das Recht, den Mangel selbst zu beseitigen und vom Herrenhaus Stockelsdorf Ersatz der hierzu erforderlichen Aufwendungen zu verlangen. Von einer derartigen Selbstvornahme ist das Herrenhaus Stockelsdorf unverzüglich, nach Möglichkeit vor Beginn, in Kenntnis zu setzen. Das Selbstvornahmerecht besteht nicht, wenn das Herrenhaus Stockelsdorf berechtigt wäre, eine entsprechende Nacherfüllung nach den gesetzlichen Vorschriften zu verweigern.
Der Kunde kann vom Vertrag zurücktreten oder das vertraglich vereinbarte Entgelt mindern, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder eine für die Nacherfüllung vom Kunden zu setzende Frist erfolglos abgelaufen beziehungsweise nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist.
Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz beziehungsweise Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen nur nach der Maßgabe des nachfolgenden § 7 dieser AGB. Im Übrigen sind sie ausgeschlossen.
7. Sonstige Haftung
Eine Haftung vom Herrenhaus Stockelsdorf besteht nur, außer bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, soweit seinen gesetzlichen Vertretern und Erfüllungsgehilfen nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
Die Haftung vom Herrenhaus Stockelsdorf auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter oder falscher Lieferung, Vertragsverletzung und Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen, ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht für die Haftung vom Herrenhaus Stockelsdorf wegen vorsätzlichen Verhaltens oder grober Fahrlässigkeit, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.
Haftungsrechtliche Ansprüche gegenüber dem Herrenhaus Stockelsdorf verjähren binnen eines Jahres, gerechnet ab Kenntnis des Anspruchsberechtigten von den die Haftung begründenden Tatsachen. Dies gilt nicht für haftungsrechtliche Ansprüche gegenüber dem Herrenhaus Stockelsdorf, die aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren.
Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen vom Herrenhaus Stockelsdorf.
Der Kunde haftet für alle Schäden an den überlassenen Gebäuden oder am Inventar, die durch dessen Mitarbeiter, Veranstaltungsteilnehmer oder sonstige Dritte verursacht werden.
8. Rückgabe nicht verbrauchte Gegenstände
Die vom Herrenhaus Stockelsdorf dem Kunden zur Verfügung gestellten nicht verbrauchten Gegenstände (z.B. Geschirr, Besteck, Gläser, Sonnenschirme, Tische, usw.) sind unverzüglich nach Veranstaltungsende in ordnungsgemäßem Zustand an das Herrenhaus Stockelsdorf zurückzugeben.
Die Rechte und Pflichten hinsichtlich dieser Gegenstände bestimmen sich nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches über Mietrecht (§§ 535 ff. BGB).
Ein Zurückbehaltungsrecht an diesen Gegenständen steht dem Kunden nicht zu.
9. Aufwendungsersatz bei Kündigung des Vertrages
Der Kunde kann bis zur vollständigen Erbringung der vereinbarten Leistungen den Vertrag jederzeit ohne die Angabe von Gründen kündigen; auch teilweise zu kündigen, z.B. durch eine Reduzierung der vertraglich vereinbarten Gästezahl oder der vertraglich vereinbarten Leistungen.
Kündigt der Kunde ohne Vorliegen eines wichtigen Grundes, so ist das Herrenhaus Stockelsdorf berechtigt, die vereinbarte Vergütung zu verlangen. Das Herrenhaus Stockelsdorf muss sich jedoch dasjenige anrechnen lassen, was es infolge der Aufhebung des Vertrages an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt.
Abweichend von § 648 S. 3 BGB wird vermutet, dass das Herrenhaus Stockelsdorf die folgenden Prozentsätze der vereinbarten Vergütung, die auf den noch nicht erbrachten Teil der vereinbarten Leistung entfällt zustehen:
Kündigt der Kunde bis
- 90 Tage vor dem vereinbarten Veranstaltungstermin – 25% der Netto-Vergütung
- 45 Tage vor dem vereinbarten Veranstaltungstermin – 50% der Netto-Vergütung
- 14 Tage vor dem vereinbarten Veranstaltungstermin – 75% der Netto-Vergütung
- 7 Tage vor dem vereinbarten Veranstaltungstermin – 90% der Netto-Vergütung
- danach 100% der Netto-Vergütung.
Dem Kunden bleibt die Möglichkeit, höhere ersparte Aufwendungen oder anderweitigen oder böswillig unterlassenen anderweitigen Erwerb nachzuweisen. Das Herrenhaus Stockelsdorf bleibt die Möglichkeit, niedrigere ersparte Aufwendungen oder anderweitigen oder böswillig unterlassenen Erwerb darzulegen. Die Beweislast für die von ihm behauptete Höhe der ersparten Aufwendungen oder den anderweitigen oder böswillig unterlassenen anderweitigen Erwerb trägt – wie gesetzlich vorgesehen – in jedem Fall der Kunde.
Die Geltendmachung weitergehender Schadensersatzansprüche bleibt hiervon unberührt.
10. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung aller gegenwärtigen Forderungen aus dem Vertrag behält sich das Herrenhaus Stockelsdorf das Eigentum an den verkauften Speisen und Getränken vor. Soweit der Vertragspartner kein Verbraucher im Sinne von § 13 BGB ist, gilt dies auch für künftige Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung.
Eine Verfügung über die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Speisen und Getränken, etwa durch Verkauf, Verpfändung, Sicherungsübereignung, Schenkung oder Gebrauchsüberlassung, ist nicht gestattet.
11. Datenschutz
Das Herrenhaus Stockelsdorf verpflichtet sich, um Rahmen der Vertragsabwicklung die gesetzlichen Datenschutzbestimmungen einzuhalten, um hinreichenden Schutz und Sicherheit der Daten des Kunden zu erreichen.
Das Herrenhaus Stockelsdorf ist berechtigt, personenbezogene Daten des Kunden unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen zu erheben, zu speichern, zu verarbeiten und an bestimmte Personen (z.B. Kuriere, Kreditinstitute) weiterzugeben und zu nutzen. Zu diesem Zweck stimmt der Kunde der Erhebung, Speicherung, Verarbeitung, Weitergabe und Nutzung der bei der Vertragsabwicklung anfallenden notwendigen personenbezogenen Daten durch das Herrenhaus Stockelsdorf zu. Der Kunde stimmt insbesondere der Weitergabe personenbezogener Daten an die durch das Herrenhaus Stockelsdorf im Rahmen von Vertragsabwicklung beauftragten Dritten und, soweit im Einzelfall erforderlich, Kreditinstituten zu.
Eine darüberhinausgehende Datennutzung und Weitergabe personenbezogener Daten an sonstige Dritte erfolgt nicht, es sei denn, der Kunde hat vorher sein ausdrückliches Einverständnis erklärt oder es besteht eine gesetzliche Verpflichtung seitens des Herrenhauses Stockelsdorf zur Datenweitergabe.
12. Schlussbestimmungen
Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber einem Kunden, der Verbraucher ist, gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen des Staates, in dem er seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat, eingeschränkt werden.
Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er in der Bundesrepublik Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand, so ist der Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis nach Wahl vom Herrenhaus Stockelsdorf in Stockelsdorf oder der Sitz des Kunden. Für Klagen gegen das Herrenhaus Stockelsdorf ist in diesen Fällen jedoch Stockelsdorf ausschließlicher Gerichtsstand. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben von dieser Regelung unberührt.
Soweit der Vertrag oder diese AGB Regelungslücken enthalten, gelten zur Auffüllung dieser Lücken diejenigen rechtlich wirksamen Regelungen als vereinbart, welche die Vertragspartner nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen und dem Zweck dieser AGB vereinbart hätten, wenn sie die Regelungslücke gekannt hätten.
Stand: März 2023